Antrag und Kostenregelung
Wenn ein Kind unter zwölf Jahren/ bzw. 14 Jahren oder ein behindertes Kind in der Familie lebt, übernehmen in der Regel
- die gesetzlichen Krankenkassen (nach § 38 SGB V Haushaltshilfe)
- Beihilfestellen und Rentenversicherungen
- Jugend- und Sozialämter
die Kosten für eine Familienpflegerin.
Mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen die Übernahme der Kosten.
Wir beraten Sie zu allen Fragen der Finanzierung und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Sie können dazu unsere Familienpflegestation anrufen unter 0911- 28 43 05 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an familienpflege@frauenwerk-stein.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.